Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen):
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und elektrischer Antrieb oder
Verbrennungsmotor mit 50 cm³ oder
Elektromotor mit maximaler Leistung bis zu 4 kW
Fahrräder mit Hilfsmotor:
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und elektrischer Antrieb
oder Verbrennungsmotor mit maximal 50 cm³
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-Kfz (max. 350 kg Leermasse, bei Elektrofahrzeugen ohne Batterie):
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und
maximal 50 cm³ (Fremdzündungsmotoren) und 4 kW (Dieselmotor oder Elektromotoren)